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"Jeder Mensch hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung: Dieses Recht beinhaltet auch die Freiheit, Meinungen stets unangefochten zu vertreten, Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

So lautet Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die die UNO am 10. Dezember 1948 festlegte. Geschrieben wurde diese Konvention noch unter dem Eindruck der Gräuel des Zweiten Weltkrieges – mit dem Ziel, dass eine derartige Missachtung der Menschenrechte nie wieder stattfinden solle.

Reporter ohne Grenzen Österreich hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich für die Wahrung der Grundrechte "Pressefreiheit und Meinungsvielfalt" einzusetzen. Der österreichischen Sektion von Reporters sans frontières kommt vor allem angesichts der EU-Erweiterung eine besondere Bedeutung zu. Aufgrund der geopolitischen Lage des Landes ist der Sitz der Menschenrechtsorganisation in Wien zugleich auch prädestiniert als Anlaufstelle für die neuen EU-Mitglieder in Ost- und Südosteuropa.

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